Voraussetzungen
Mindestalter: 15 Jahre
Motorräder mit einem Hubraum bis 50 cm3 bei Fremdzündungsmotoren oder einer Nenn- bzw. Dauerleistung bis 4 kW bei anderen Motoren.
Anforderungen / Ablauf
Nothelferkurs
ausgenommen Inh. Kat. B oder Unterkategorie B1
Basistheorieprüfung
ausgenommen Inh. Kat. B oder Unterkategorie B1
Verkehrskunde
ausgenommen Inh. Kat. B oder Unterkategorie B1
Praktische Grundschulung
12 Stunden; Töff Grundkurs Teil 1 / Teil 2 / Teil 3
Gültigkeit Lernfahrausweis
4 Monate, nach absolvierter Grundschulung Verlängerung um 12 Monate
Lernfahrten
Keine Begleitperson erforderlich
(Begleitpersonen müssen im Besitz des definitiven Führerausweises dieser Kategorie sein)
Prüfungsfahrzeug
Ein Motorrad ohne Seitenwagen der Unterkategorie A1 bis 50cm3 bei Fremdzündungsmotoren oder einer Nenn- bzw. Dauerleistung bis 4kW bei anderen Motoren.
Wird die praktische Prüfung mit einem Motorrad abgelegt, dessen Geschwindigkeit auf 45 km/h beschränkt ist, dürfen nur solche Motorräder geführt werden.